Thomas Gürke zum Kommentar “Ein Akt der Willkür”

Wer die Entscheidungen des Haushaltsausschusses des Bundestages und eines obersten Bundesgerichts als „Akt der Willkür“ bezeichnet, hat sich wohl intensiv mit der rechtlichen Problematik befasst. Sollte man meinen. Denn sonst wären derlei kraftvoll abwertende...